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   OVG Sachsen, 20.02.2013 - 2 A 808/10   

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https://dejure.org/2013,50255
OVG Sachsen, 20.02.2013 - 2 A 808/10 (https://dejure.org/2013,50255)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.02.2013 - 2 A 808/10 (https://dejure.org/2013,50255)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 2 A 808/10 (https://dejure.org/2013,50255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBG § 83 Abs. 2; VwGO § 113
    Auskunftspflicht, Nebentätigkeit, Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 1872/07

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die für

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.02.2013 - 2 A 808/10
    Dieser untrennbare Zusammenhang wird schließlich dadurch bestätigt, dass nach allgemeiner Auffassung die Auskunftspflicht materiell den konkreten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung voraussetzt, weil wiederum allein dieser ein Eingreifen nach § 83 Abs. 2 Satz 1 SächsBG rechtfertigte (vgl. zum Zusammenhang zwischen der Auskunftspflicht und der Möglichkeit einer Pflichtverletzung: BVerfG, Beschl. v. 1. September 2008, ZBR 2009, 123; BayVGH, Urt. v. 21. Oktober 2005, Kommunalpraxis BY 2006, 149).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.02.2013 - 2 A 808/10
    Zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass im Fall der nachträglichen Erledigung ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse des Beklagten an der Feststellung der ursprünglichen Unbegründetheit der Klage bestehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Februar 1969, BVerwGE 31, 318, 320; Urt. v. 14. Januar 1965, BVerwGE 20, 146, 154).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.02.2013 - 2 A 808/10
    Zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass im Fall der nachträglichen Erledigung ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse des Beklagten an der Feststellung der ursprünglichen Unbegründetheit der Klage bestehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Februar 1969, BVerwGE 31, 318, 320; Urt. v. 14. Januar 1965, BVerwGE 20, 146, 154).
  • BGH, 29.03.2000 - RiZ(R) 4/99

    Berufung im richterdienstgerichtlichen Prüfungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.02.2013 - 2 A 808/10
    Denn über eine Nichterhebung der Kosten nach § 21 GKG darf jedes Gericht nur für seine Instanz entscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 29. März 2000, NJW 2000, 3786, 3789; BVerwG, Beschl. v. 6. November 1989, Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 3).
  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10

    Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.02.2013 - 2 A 808/10
    Für die zulässige Geltendmachung rechtlicher Schwierigkeiten bedarf es einer konkreten Bezeichnung der Rechtsfragen, bei deren Beantwortung sich solche Schwierigkeiten stellen sollen, sowie einer Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 30. Mai 2012 - 2 A 394/10 -, juris).
  • VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 9/12

    Dr. Wiegand gegen Stadt Halle - Klage abgewiesen

    Im Umkehrschluss gilt dies auch dann, wenn der Zweck des Verwaltungsaktes endgültig und in vollem Umfang entfällt (vgl. zu dieser Fallgruppe: Gerhardt in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, August 2012, § 113 Rz. 87 ff. m. w. Nachw.; insgesamt: Sächsisches OVG, B. v. 20.02.2013, 2 A 808/10; juris).
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